Erbpacht: Haus gehört dir – Boden nicht
Viele denken: „Wenn die Erbpacht endet, bekomme ich mein Haus zum Marktwert ersetzt.“ Die Realität sieht oft anders aus. Meist zahlt der Erbpachtgeber nur den Zeitwert oder einen vertraglich festgelegten Anteil – häufig zwei Drittel. Wer sich für Erbpacht entscheidet, sollte also die Vertragsdetails ganz genau prüfen, sonst droht am Ende eine böse Überraschung.