
Nachträglich Aufzug eingebaut: Kann ich die Wartungskosten auf den Mieter umlegen?
Nicht alles, was du als Hausgeld an die WEG zahlst, kannst du auch einfach an deine Mieter weiterreichen – das wäre zu schön. Tatsächlich darfst du nur die sogenannten umlagefähigen Nebenkosten auf den Mieter umlegen, und das auch nur, wenn das im Mietvertrag sauber geregelt ist.