Gilt die Mietpreisbremse, wenn die Wohnung vorher unbewohnbar war?
War eine Wohnung aufgrund erheblicher Schäden tatsächlich nicht mehr bewohnbar und wurde sie mit großem baulichem Aufwand wiederhergestellt, kann sie rechtlich wie neu geschaffener Wohnraum behandelt werden. Dann greift die Mietpreisbremse bei der anschließenden Vermietung möglicherweise nicht. Aber nur unter bestimmten Bedingungen.