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Kreditvertrag: Woraus besteht er?

Shownotes

Wenn du dich mit der Verkäuferin oder dem Verkäufer auf einen Kaufpreis geeinigt hast und die Bank deine Unterlagen geprüft hat, bekommst du den Kreditvertrag per Post zugeschickt. Der kommt in Deutschland aufgrund vieler Formerfordernisse weiterhin per Großbrief und nicht digital. Im Umschlag sind dann eine Reihe von unterschiedlichen Dingen:

  • das Anschreiben
  • Unterlagen für die Grundschuldbestellung
  • der Darlehensvertrag
  • ein Lastschriftmandat
  • Einwilligungen zum Datenschutz
  • die Legitimationsunterlagen
  • das ESIS Merkblatt

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Das Anschreiben enthält im Wesentlichen nur eine Übersicht über die noch fehlenden Unterlagen. Hier kommt es drauf an, was vorher schon erledigt ist.

Mit den Unterlagen für die Grundschuldbestellung gehst du zum Notariat. Die Bestellung der Grundschuld ist eine zusätzliche Absicherung für die Bank. Wer da nochmal mehr zu hören möchte, sollte hier reinhören. 👇

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Doch weiter zu den Unterlagen. In jedem Fall dabei ist natürlich der Kreditvertrag. Dort sollten alle grundlegenden Angaben drinstehen: der Darlehensbetrag, die vereinbarte Zinsbindung und natürlich der Zinssatz. Übrigens steht hier sowohl der Soll- als auch der Effektivzins drin. Für dich entscheidender ist dabei der Effektivzinssatz, denn der ernthält alle Kosten, die für dich entstehen. Welche Kosten dazu zählen, unterscheidet sich von Bank zu Bank. Unsere Expert:innen können dir das in deinem Fall aber natürlich genau erklären. Außerdem kannst du dem Kreditvertrag weitere Infos wie deine Rate, die Laufzeit, Sicherheiten, eventuelle Sonderbedingungen und Regelungen zur Vorfälligkeitsentschädigung drin. Natürlich sind auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) angeheftet.

So ein Kreditvertrag ist zwar manchmal unübersichtlich, aber dafür bekommst du zusätzlich das ESIS-Merkblatt. Das steht für Europäisches Standardisiertes Merkblatt und ist eine transparente und übersichtliche Zusammenfassungen deines Kreditvertrages samt Tilgungsplan.

Jetzt wo du alle Unterlagen hast, musst du eigentlich nur noch auf die Fälligkeitsmitteilung des Notariats warten. Da trägst du dann die Kontodaten des Verkäufers ein, die in der Regelm im Kaufvertrag festgehalten sind. Und dann kann's losgehen!

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