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Der Kaufvertrag & wie die Sache beim Notariat abläuft

Shownotes

Zuallerst: Es gibt nicht DEN einen Kaufvertrag. Auch bei Standardfällen unterscheiden sich die Entwürfe von Notariat zu Notariat. Zugegeben: Manchmal sind es nur Nuancen. Lesen ist aber Pflicht damit es keine böse Überraschung gibt.

Kaufst du eine Immobilie als Kapitalanlage, ist es oftmals so, dass du allein Käufer:in bist. Wenn du dich jetzt aber mit jemandem zusammentust – z. B. mit Geschwistern, Freunden, Ehepartner:in – kommt manchmal die Frage auf, ob ihr dann automatisch eine GbR seid. Dem ist auf jeden Fall nicht so. Das muss konkret festgelegt werden.

Kauft ihr also zu zweit privat eine Immobilie, seid ihr beide Miteigentümer:innen und alle Anteile werden 50:50 aufgeteilt. Hättet ihr eine GbR gegründet, wäre die GbR alleinige Eigentümerin und ihr als Käufer:innen nur Gesellschafter. Außerdem wäre das ganze Drumherum viel aufwändiger.

Um sicherzugehen, dass der Verkäufer bzw. die Verkäuferin auch das Recht hat die Immo zu verkaufen, reicht ein Blick ins Grundbuch. Wer da nämlich drinsteht, gilt als Eigentümer:in und darf auch verkaufen.

Aber nicht immer sitzen Käufer:in und Verkäufer:in gleichzeitig beim Notartermin. Das ist besonders dann der Fall, wenn beide Parteien an unterschiedlichen Orten sind. Das ist aber auch kein Problem. Nachgenehmigung ist hier das Stichwort.

Für dich als Käufer:in heißt das allerdings, dass du im Vorfeld alle Fragen platzieren solltest: zu bestimmten Mängeln, anstehenden Kosten oder Sanierungsmaßnahmen, die aktuell in der WEG diskutiert werden.

Wie das dann mit der Nachgenehmigung läuft? Das Notariat schickt den unterschriebenen Vertrag per E-Mail zusammen mit der Genehmigungserklärung an den Verkäufer bzw. die Verkäuferin. Die Erklärung muss er oder sie dann ausdrucken, unterschreiben und von seinem bzw. ihrem Notar:in beurkunden lassen. Dann geht alles zurück an deine:n Notar:in und die Unterlagen sind vollständig.

Übrigens: Eine Frist zur Nachgenehmigung gibt es im Grunde nicht. Theoretisch könnte sie auch erst Monate später gemacht werden. Allerdings gibt es auch eine gesetzliche Regelung, die dich als Käufer:in in die Lage versetzt die Nachgenehmigung innerhalb von zwei Wochen einzufordern. Dafür musst du ihn einfach einmal schriftlich auffordern nachzugenehmigen.

Worst Case: Der oder die Verkäufer:in lässt die Frist verstreichen und ist nicht mehr erreichbar. Die Kosten für die Kaufvertragerstellung trägst dann du – es sei denn: Der oder die Verkäufer:in hat im Vorfeld eine Kostenübernahmeerklärung abgeben. Wenn du magst, setzen wir dir gern eine solche auf. Schreib uns einfach eine kurze E-Mail an support@urbyo.com.

Eine Sache, die auch relativ häufig in Kaufverträgen steht, ist der Zusatz, dass die Verwaltung dem Verkauf zustimmen muss. In den allermeisten Fällen ist das aber kein Problem. Nur, wenn der oder die Käufer:in persönlich oder wirtschaftlich unzuverlässig ist, wird davon Gebrauch gemacht.

Falls du noch Fragen zu dem Thema hast, schrieb uns gern: podcast@urbyo.com. Oder tausch dich in der Urbyo Community aus.

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