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Nebenkosten erhöhen als Vermieter:in

Shownotes

Zunächst hat die Hausverwaltung einen Wirtschaftsplan. Den zu haben, ist laut Wohnungseigentumsgesetz verpflichtend. Darin wird auf Basis des vergangenen Jahres geschaut, welche Einnahmen und Ausgaben im kommenden Jahr zu erwarten sind. Dazu gehören Kosten wie Energiekosten oder die Instandhaltungsrücklage. Den Plan erstellt die Verwaltung und bei der Eigentümerversammlung stimmen alle Eigentümer:innen darüber ab. Um den anzunehmen oder abzulehnen, reicht eine einfache Mehrheit.

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Der Wirtschaftsplan ist in einzelne Punkte unterteilt. Da ist zunächst das Hausgeld, das sich in umlegbare Kosten und nicht umlegbare Kosten aufteilt. Das ist auch im Wirtschaftsplan ersichtlich. Da gibt es meistens die einzelnen Kosten und einen Schlüssel zur Umlage auf die Einheiten.

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Die Kosten des Wirtschaftsplans werden natürlich anteilig an deinem Eigentum berechnet. Die Gebäudeversicherung beispielsweise anhand der Fläche deiner Wohnung im Verhältnis zum gesamten Haus oder bei Stellplätzen bzw. Rauchmeldern im Verhältnis zu den Gesamteinheiten im Haus.

In den kommenden Wirtschaftsplänen werden die Energiekosten teils 3 bis 4 mal so hoch liegen wie bislang. Ob du gestiegene Nebenkosten generell auf deine Mieter:innen umlegen kannst, hängt zunächst vom Mietvertrag ab. Also ist darin ausgeschlossen, dass Nebenkosten erhöht werden oder können "neue Nebenkosten" (z.B: Installation eines Aufzuges) aufgeführt werden?

Gestiegene Energiekosten sind aber natürlich keine "neuen Nebenkosten". Sind die Energiekosten gestiegen, kannst du das an dein:e Mieter:in weitergeben. Dazu brauchst du allerdings die Nebenkostenabrechnung. Kommt es da zu Nachzahlungen kannst du die Vorauszahlung der Mieter:innen zu 1/12 pro Monat erhöhen. Allerdings musst du das mit einem Schreiben ankündigen, bevor du dann im übernächsten Monat erhöhst.

Doch wie du merkst, funktioniert das nur nachträglich. Du kannst die Nebenkosten nur am Ende des Jahres erhöhen und den Mieter:innen so eine Nachzahlung am Jahresende ersparen. Die Vorauszahlung präventiv zu erhöhen geht nur mit Zustimmung der Mieter:innen. Wenn eine zustätzliche Person einzieht, kannst du die Nebenkosten natürlich erhöhen.

Unerwartete Ereignisse wie die Erhöhung der Grundsteuer oder eine deutliche Steigerung bei der Gebäudehaftpflicht können natürlich auch zu begrüdneten Anpassunge führen, wenn das im Mietvertrag nicht ausgeschlossen ist.

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