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Das Hausgeld: Was muss ich als Eigentümer:in zahlen?

Shownotes

Hast du eine Immo als Kapitalanlage gekauft, sie mit einem Annuitätendarlehen finanziert und vermietest sie jetzt, dann bekommst du monatlich die Warmmiete auf dein Konto. Davon musst du die Kreditkosten, also Zinsen plus Tilgung, zahlen. Ist dein Objekt Teil eines Mehrfamilienhauses, zahlst du noch das Hausgeld.

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Das geht an die Eigentümergemeinschaft des Hauses. Hat die Hausgemeinschaft eine Verwaltung beauftragt, wird das Geld in der Regel von deinem Konto eingezogen. Dann ist das Hausgeld natürlich etwas höher, weil die Verwaltung bezahlt werden muss. Dafür hast du aber auch weniger Aufwand mit dem Objekt.

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In diesem Fall enthält das Hausgeld die Zahlung an die Verwaltung, die verschiedene Kosten abdeckt. Dazu gehören sowas wie Müllgebühren, Wasser- und Abwassergebühren, der Hausstrom für Treppenhaus oder Keller, die Treppenhausreinigung und die Hausmeisterkosten. Wird das Haus über eine Zentralheizung geheizt, dann sind auch die Heizkosten Bestandteil des Hausgeldes. Gleiches gilt für den Aufzug. Dann kommen noch Kosten für den Winterdienst und die Wohngebäudeversicherung dazu. Final kommen mit den Verwaltungskosten und der Instandhaltungsrücklage zwei besondere Posten hinzu.

De sind besonders, weil sie – anders als ca. 80 % anderen Kosten – nicht umlegbar sind. Die auf Mieter:innen umlegbaren Kosten sind die Kosten für Dinge im Gebäude oder Services am Gebäude, die Mieter:innen nutzen und davon profitieren.

Die anderen ca. 20 %, bestehend aus Verwaltungskosten und Instandhaltungsrücklage, sind nicht auf die Mieter:innen umlegbar. Ist bei einem genauen Blick auf diese Kosten aber auch logisch. Denn die Kosten für eine Verwaltung könnten sich die Eigentümer:innen theoretisch sparen. Ist meistens nicht unbedingt sinnvoll, aber eben möglich. Und weil diese Kosten nur die Arbeit für Vermieter:innen erleichtern, müssen die Mieter:innen diese nicht tragen. Die Kosten betragen übrigens pro Wohneinheit ca. 20 bis 30 Euro.

Ähnlich ist es bei der Instandhaltungsrücklage. Das ist die Rücklage, die Eigentümer:innen bilden, um im Falle anstehender Sanierungen oder Reparaturen darauf zurückzugreifen. Auch hier besteht für die Eigentümergemeinschaft natürlich immer die Möglichkeit, keine Instandhaltungsrücklage zu bilden. Dann verringert sich zwar das Hausgeld, aber wenn jetzt Kosten anfallen würden, müssten alle Eigentümer:innen eine Sonderzahlung leisten. Ist also nicht unbedingt sinnvoll. In Neubauten beispielsweise kann das natürlich vorübergehend mal gemacht werden, weil dort erstmal keine Reparaturen zu erwarten sind und wenn doch die über die Gewährleistung laufen.

Bei der Höhe des Hausgeldes kannst du mit ca. 3 bis 5 uro pro Quadratmeter rechnen. Die Abrechnung des Hausgeldes erhältst du übrigens jeder Jahr von der Verwaltung und die ist dann Grundlage für die Abrechnung mit deinen Mieter:innen.

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