Die Nachbesicherung
Shownotes
Die meisten Menschen kaufen eine Immobilie nicht ausschließlich aus Eigenkapital, sondern finanzieren den Kauf. Dann leiht die Bank dir Geld und die Immo dient als Sicherheit. Zusätzlich hat die Bank aber ein paar Rechte. Eines davon ist die Nachbesicherung. Bedeutet: Die Bank kann plötzlich zusätzliches Eigenkapital von dir verlangen.
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Besonders wahrscheinlich ist das allerdings nicht. Um zu verstehen wieso, solltest du zunächst wissen, in welchen Fällen Banken üblicherweise eine Nachbesicherung fordern.
Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Bank der Meinung ist, dass der Wert deiner Immobilie nicht mehr ausreicht um deine Darlehenssumme abzusichern. Hast du beispielsweise eine Immobilie mit einem Kaufpreis von 100.000 Euro zu 110 % finanziert und die Immo-Preise fallen, kann die Bank der Meinung sein, dass der Wert nicht mehr ausreicht, um deine Kreditsumme von 110.000 € abzusichern.
Ein weiteres Szenario, in dem die Bank eine Nachbesicherung fordern könnte wäre, wenn die Bank bei dir einen drohenden Zahlungsausfall annimmt. Deswegen raten viele Finanzierungs-Expert:innen dazu, die Immo-Finanzierung nicht da abzuschließen, wo du dein Gehaltskonto hast. Denn in diesem Fall bekommt die Bank mit, wenn mal ein Gehalt ausbleibt. Wenn du deine Rate immer bezahlst, musst du dir da eigentlich keine Sorgen machen!
Aber was, wenn es doch zur Nachbesicherung kommt? Was kann die Bank da als Nachbesicherung verlangen? Zum einen natürlich einfach weiteres Eigenkapital. Es lässt sich aber auch über weitere Sicherheiten wie Grundschulden auf andere Immos regeln.
Wenn du nicht nachbesichern kannst, hat die Bank grundsätzlich das Recht auf eine Zwangsversteigerung deiner Immobilie. Ist aber nicht besonders realistisch. Das liegt daran, dass die Bank den Beleihungswert deiner Immobilie üblicherweise deutlich unter dem Marktpreis ansetzt. Banken haben da schon immer sehr konservativ gerechnet.
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In der Praxis kommt es so gut wie nie zu Nachbesicherungen. Denn im Grunde ist im Vorfeld alles durchgerechnet. Als Immo-Eigentümer:in solltest du das Thema auf dem Schirm haben. Grund zur Aufregung ist es aber nicht.
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