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Die Fälligkeitsmitteilung kommt: Was du jetzt tun musst

Shownotes

Beim Kauf einer Immobilie schließt du natürlich einen Kaufvertrag mit deiner Verkäuferin oder deinem Verkäufer ab. Im Kaufvertrag stehen unter anderem die Fälligkeitsvoraussetzungen. Wenn die erfüllt sind, bekommst du die Fälligkeitsmitteilung. Beim Immobilenkauf ist das eine Art Sicherheitsmechanismus. Denn eine Fälligkeitsvoraussetzung ist, dass das Grundbuch für dich blockiert ist, damit sich niemand anderes dort eintragen lassen kann. Das ist besonders dann wichtig, wenn du die Immo finanziert hast. Denn die Grundschuld im Grundbuch ist für die finanzierende Bank die primäre Sicherheit.

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Wie lange es dauert, bis die Fälligkeitsmitteilung kommt, lässt sich nicht pauschal sagen. Denn es kommt darauf an, wie schnell du als Käufer:in deine Grunderwerbsteuer zahlst und vor allem, wann das Grundbuchamt die Eintragung vornimmt. Meistens dauert es zwischen drei Wochen und drei Monaten.

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In der dann irgendwann vorliegenden Fälligkeitsmitteilung steht drin, dass du als Käufer:in den Kaufpreis zahlen kannst. Außerdem bringt das Notariat in Erfahrung, wie hoch die Grundschuld der Verkäuferin oder des Verkäufers noch ist, die dann noch bei der Bank abgelöst werden muss. Denn dieses Geld zahlst du nicht an die Verkäuferin oder den Verkäufer.

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Aber wie läuft die Auszahlung denn nun? Also da du bei einer Finanzierung das Geld ja nicht hast und es auch nicht wirklich von deiner Bank einfach auf dein Konto ausgezahlt bekommst, müssen alle Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört beispielsweise ein Versicherungsnachweis beim Mehrfamilienhaus. Die Fälligkeitsmitteilung ist ebenfalls ein Teil dieser Voraussetzungen.

Wenn dann alle Voraussetzungen erfüllt sind, schickst du den Auszahlungsauftrag an die Bank und die überweist den Betrag entsprechend der Anweisungen. Wenn du Eigenkapital einsetzt, musst du das natürlich ebenfalls überweisen. Das ist von Bank zu Bank unterschiedlich. Entweder du überweist den Anteil an die Bank oder weist denen nach, dass du den Anteil schon überwiesen hast. Sicherer ist es da, diesen Betrag zunächst an die ablösende Bank zu überweisen. Übrigens ist im Kaufvertrag geregelt, wie lange du Zeit hast, um den Kaufpreis zu zahlen. Üblich sind 10 Bankarbeitstage.

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