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Wie einfach ist es, Vermieter:in zu sein?

Shownotes

Eigentümer:in einer Immobilie bist du grundsätzlich, sobald du im Grundbuch des Objektes stehst.

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Allerdings ist die Auflassungsvormerkung die Voraussetzung zur Kaufpreiszahlung, bevor du in die Rechte und Pflichten als Vermieter:in eintrittst. Dann steht dir die Miete zu und du schuldest das Hausgeld.

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Bis du die Miete erhältst, musst du ein paar Schritte machen. Wenn du Eigentümer:in bist, musst du deinen Mieter:innen die Kontodaten übermitteln. Das funktioniert häufig schon über deine:n Verkäufer:in, wenn du darum bittest. Außerdem solltest du dir die Kontaktdaten deiner Mieter:innen besorgen. Zu Beginn ist es dann sinnvoll, ein Begrüßungsschreiben an deine Mieter:innen zu verschicken, in dem unter anderem deine Kontodaten drin stehen. In unserem Download-Bereich findest du deine passende Vorlage:

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Nun muss die Hausverwaltung deiner Immobilie mitbekommen, dass du neue:r Eigentümer:in bist. Ist aber kein Thema. Denn das macht dein:e verkäufer:in meist schon aus Eigeninteresse, da sie oder er sonst weiterhin Hausgeld zahlen müsste.

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Jetzt hast du als Vermieter:in ein paar Pflichten. Zunächst musst du die Wohnung in einem bewohnbaren und vertragsgemäßen Zustand halten. Wenn du also schon eine:n Mieter:in hast, brauchst du erstmal nichts unternehmen. Außerdem musst du das Hausgeld zahlen.

Gibt es Schäden an der Immo, musst du dich natürlich drum kümmern. Um Schäden am Gebäude etc. kümmert sich die Hausverwaltung. Fällt an deiner Wohnung etwas an, das über dem Bagatellbetrag liegt, musst du dich darum kümmern.

Im laufenden Mietverhältnis fällt in der Kommunikation mit den Mieter:innen nicht viel an. Du schreibst ein Begrüßungsschreiben und schickst die Nebenkostenabrechnung jährlich. Und das Hausgeld, das du schuldest, kannst du zu 80 % auf die Mieter:innen umlegen. Das ist so üblich.

Im Allgemeinen übernimmt die Hausverwaltung sowieso vieles. Denn die kümmert sich um das gesamte Gemeinschaftseigentum. Ist also irgendetwas am Dach, der Heizung, dem Fenster oder der Fassade, regelt sie das. Außerdem sorgt sie für den Winterdienst, ein:e Hausmeister:in, die Organisation der jährlichen Eigentümerversammlung und die Instandhaltungsrücklage, aus der Reparaturen oder Sanierungen bezahlt werden. Dafür zahlst du als Eigentümer:in 20 bis 25 Euro abhängig von Region und Größe der Hausgemeinschaft. Wenn du Eigentümer:in in einem Mehrfamilienhaus wirst, gibt es im Normalfall bereits eine Hausverwaltung. Du musst dich also um nichts kümmern.

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Anders sieht es mit einer Sondereigentumsverwaltung aus – also einer Verwaltung für deine Wohnung. Die brauchst du nicht, kannst du dir aber leisten, wenn du dich möglichst wenig kümmern möchtest. Die übernimmt die Kommunikation mit Mieter:innen, kümmert sich um die Mieten und die Nebenkostenabrechnung. Bekommst du in manchen Regionen bereits ab 13 Euro monatlich.

Als Vermieter:in kommen also nicht umlagefähige Kosten, eventuelle Kosten für Sondereigentumsverwaltung, Reparaturen über dem Mindestbetrag und Sonderumlagen, wenn sie beschlossen werden, auf dich zu. Grundsätzlich solltest du schon ein paar Rücklagen haben, wenn du Eigentümer:in bist. Zumindest solltest du auch mal ein paar Moante ohne Miete klarkommen. Denn das kann schonmal passieren. Ebenso solltest du dir immer mal 1-2 Mieten zurücklegen, um davon Reparaturen bezahlen zu können.

Was die aktuell gestiegenen Energiepreise betrifft: Die zahlst du als Vermieter:in final zwar nicht, musst sie aber dennoch vorfinanzieren und kannst die später über die Hausgeldabrechnung weiterreichen.

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