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Was passiert, wenn ein:e Darlehensnehmer:in aus dem Vertrag möchte?

Shownotes

Erstmal ist keine der beiden vertragsparteien dazu verpflichtet, den Vertrag nachträglich zu ändern oder einer Änderung zuzustimmen – weder ihr noch die Bank.

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Denn vertraglich hat die Bank sich auf das Darlehen unter der Voraussetzung von zwei Darlehensnehmer:innen eingelassen. Bedeutet: Das Risiko verteilt sich auf zwei Personen. Soll jetzt eine Person das alleine tragen, erhöht sich das Risiko für die Bank und die eine Person muss das Risiko mit ihrer Bonität alleine tragen können.

Dazu müsst ihr alle Unterlagen der Person, die alleine im Vertrag bleiben möchte, bei der Bank einreichen. Die prüft das dann wie bei einem neuen Darlehen und erstellt bei Zusage auch neue Darlehensunterlagen. Das ist dann eine sogenannte Schuldhaftentlassung.

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Das kostet allerdings meistens zwischen 750 und 3.000 Euro. Stimmt die Bank übrigens nicht zu, hast du ein Sonderkündigungsrecht für das Darlehen. Da fällt aber natürlich trotzdem die Vorfälligkeitsentschädigung an, wenn keine Härtefallregelungen vereinbart sind. Es gibt Banken, die verzichten bei Tod einer Darlehensnehmer:in oder eines Darlehensnehmers bzw. bei Arbeitslosigkeit auf eine Vorfälligkeitsentschädigung. Sollte eine Schuldhaftentlassung anstehen, melde dich möglichst frühzeitig bei unseren Expert:innen. 👇👇

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