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Objektgesellschaft gründen: Sinnvoll für Eigentümer:innen?

Shownotes

Eine Objektgesellschaft zu gründen, kann steuerliche Gründe haben oder bei Erbschaften oder Veräußerungen sinnvoll sein. Als Gesellschaftsformen kommen Kapitalgesellschaften wie eine AG oder GmbH in Frage oder die Vermögensverwaltende Gesellschaft.

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Ein großer Vorteil einer Kapitalgesellschaft beim Immo-Kauf liegt in der Haftung. Denn du haftest nicht in vollen Umfang persönlich, sondern nur mit deiner Stammeinlage. Außerdem zahlst du nicht deinen Steuersatz. Stattdessen musst du nur den Körperschaftssteuersatz von 15 % abführen.

Doch es gibt auch Nachteile wie die Suche nach einer Finanzierung. Denn Banken betracheten den Kauf bei der Finanzierung einzeln. Bedeutet: Die Liquidität für deine Darlehensrate und für die Bewirtschaftung der Immobilie muss aus den Einnahmen getragen werden können.

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Ab wann es sinnvoll ist, eine Objektgesellschaft zu gründen, ist unterschiedlich. Das kommt eher auf die Ziele an, die du verfolgst. Es kann schon ab einem Objekt sinnvoll sein. Wenn du da überlegst, solltest du dich von deiner Steuerberatung beraten lassen.

Übrigens kannst du Objekte auch nachträglich zu deiner Objektgesellschaft hinzufügen. Aber Vorsicht: Das ist wie ein weiterer verlauf. Du zahlst also Grunderwerbsteuer.

Entscheidest duch dafür, eine Objektgesellschaft zu gründen, solltest du zunächst mit deiner Teuerberatung sprechen und herausfinden, was die für dich beste Gesellschaftsform ist. Übrigens musst du seit diesem Jahr nichtmal mehr am Tisch beim Notariat sitzen, um eine Objektgesellschaft zu gründen. Das funktioniert digital. Für die gründung musst du aber natürlich eine Stammeinlage leisten.

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