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Objektunterlagen beim Immobilienkauf

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Die folgenden Unterlagen brauchst du auf jeden Fall, um gut informiert zu sein:

  • Grundbuchauszug
  • Eigentümerversammlungsprotokolle
  • Mietvertrag (sofern vermietet)
  • Fotos (am besten von innen und außen)
  • Grundriss bzw. Wohnflächenberechnung
  • Teilungserklärung

Natürlich gibt es noch weitere Unterlagen, die benötigt werden wie z.B. einen Energieausweis oder eine Baubeschreibung. Aber die oben genannten sind für dich als Käufer:in am wichtigsten.

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Selbstverständlich sollten Fotos und andere Unterlagen möglichst aktuell sein. Der Grundbuchauszug beispielsweise muss für Banken maximal sechs Monate alt sein. Einige Banken verlangen sogar einen Grundbuchauszug, der nicht älter als drei Monate ist. Dein:e Notar:in checkt das zwar ohnehin nochmal, aber Banken wollen sich unbedingt gegen Änderungen im Grundbuch durch beispielsweise Zwangsversteigerungen absichern. Das ist absolut nachvollziehbar. Um die Finanzierung zügig auf die Beine zu stellen, muss der Grundbuchauszug auf jeden Fall bereits vorliegen und nicht älter als drei Monate sein. Denn wenn du den neu beantragen musst, braucht das Zeit und es kann passieren, dass die Bank den Zinssatz nicht mehr halten kann. Bei Urbyo übernehmen wir das aber natürlich für dich und beantragen das auch für aktuelle Eigentümer:innen. Dazu brauchen wir aber eine Vollmacht.

Auch die Teilungserklärung sollte unbedingt beiliegen. Die regelt die Rechte und Pflichten als Eigentümer:in und da steht drin, ob Sondereigentum wie ein Tiefgaragenstellplatz, ein Kellerraum oder ein Dachboden zum Objekt gehören. Außerdem kannst du der Teilungserklärung die Mieteigentumsanteile entnehmen. Ohne die Teilungserklärung brauchst du die Finanzierungsunterlagen bei der Bank eigentlich gar nicht einreichen. Aktuell muss die Teilungserklärung nicht unbedingt sein. Wichtig ist aber, dass sie volständig mit allen Nachträgen eingereicht wird.

Die Protokolle der Eigentümerversammlungen sind oft lang. Dort stehen aber interessante Dinge wie Beschlüsse zu Sanierungen oder eben Mängel drin. Solltest du also unbedingt kennen. Denn wenn Mängel dort sichtbar sind, kannst du später wegen dieser Mängel nicht vom Kauf zurücktreten. Aber, keine Sorge: Auch das machen wir für dich.

Kaufst du eine Wohnung eines Mehrfamilienhauses, das bislang einer Eigentümer:in gehörte, ist die Teilung wichtig. Auch da brauchst du dann die zugehörige Teilungserklärung natürlich. Da es keine Protokolle gibt, weil es bislang eben keine Eigentümerversammlungen gab, ist eine Besichtigung hier sehr wichtig.

🎧🎧 Ausführliche Infos zum Kauf eines Mehrfamilienhauses gibt's in dieser Folge!

Denn häufig fehlen hier auch brauchbare und bemaßte Grundrisse. Sind solche Unterlagen nirgendwo zu besorgen, kann man dazu auf das zuständige Bauamt zugehen. Da musst du du dich allerdings auf Wartezeiten einstellen. Kaufst du aber ein Mehrfamilienhaus vom Urbyo Marktplatz, haben wir das längst geregelt.

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