?utm_source=podigee&utm_medium=podcast

Rauchmelder & Kabelfernsehen: Was kann man noch umlegen?

Shownotes

Nicht alle Kosten sind umlagefähig. Gerade bei den beiden Posten lohnt sich ein genauer Blick auf die Rechnungen.

Transkript anzeigen

00:00:15: In unserem Format fragt Janina, stellt ihr die Fragen zum Immobilienmarkt und ich antworte.

00:00:22: Die Fragen lassen wir immer kurz einsprechen – heute lautet sie so.

00:00:34: Und gerade bei diesen beiden Positionen würde ich alte Abrechnungen nicht einfach als Vorlage übernehmen.

00:00:41: Denn was jahrelang mitgelaufen ist muss deshalb noch lange nicht zulässig sein!

00:00:46: Beim Kabelfernsehen gab es einen klaren Stichtag.

00:00:50: Schon seit Juli, im Jahr ist die Laufenden Kabel TV-Anschlussgebühren nicht mehr über die Nebenkosten auf Wohnraummieter umgelegt werden.

00:01:00: Der bisherige Sammelvertrag ist dafür keine ausreichende Grundlage.

00:01:04: Für dich als Vermieter heißt das Prüfe ob du noch ein Vertrag bezahlst dessen Gebühren gar nicht mehr weiterreichen kannst.

00:01:13: Bestimmte Betriebskosten der gemeinschaftlichen Empfangsanlage können zwar weiterhin zulässig sein.

00:01:19: Die eigentliche TV-Anschlussgebühr gehört aber nicht mehr dazu.

00:01:23: Bei Rauchmeldern kommt es darauf an, wofür du zahlst.

00:01:26: Mietest du die Geräte bei einem Dienstleister darfst du diese Gerätemiete nicht über die Betriebskosten abrechnen.

00:01:32: Die regelmäßige Wartung kann dagegen bei entsprechender miedvertraglicher Grundlage umlagefähig sein.

00:01:39: Steht auf der Rechnung nur Rauchmelderservice komplett, würde ich deshalb eine Aufschlüsselung verlangen.

00:01:44: Gerätemiete und Wartungen müssen getrennt erkennbar sein!

00:01:47: Für mich ist das der entscheidende Punkt.

00:01:50: Schau dir an welche Leistung hinter einer Position steckt?

00:01:53: Eine Bezeichnung wie Service macht aus einer nicht umlagefähigen Ausgabe noch keine Betriebskosten.

00:02:03: Wie immer kurz und knackig.

00:02:06: Das war es für diese Woche Wenn ich eure Fragen beantworten soll, ihr euch zum Immobilienmarkt mit mir austauschen möchtet oder Ihr Unterstützung bei der Finanzierung benötigt, meldet Euch bei mir.

00:02:17: Gerne via Instagram oder LinkedIn!

00:02:20: Bis bald – macht's gut und ciao!

Neuer Kommentar

Dein Name oder Pseudonym (wird öffentlich angezeigt)
Mindestens 10 Zeichen
Durch das Abschicken des Formulars stimmst du zu, dass der Wert unter "Name oder Pseudonym" gespeichert wird und öffentlich angezeigt werden kann. Wir speichern keine IP-Adressen oder andere personenbezogene Daten. Die Nutzung deines echten Namens ist freiwillig.