Darf die Eigentümergemeinschaft meine Klimaanlage verbieten?
Shownotes
ie Sommer werden immer heißer – und damit stellen sich viele Wohnungseigentümer die gleiche Frage: Darf die Eigentümergemeinschaft den Einbau einer Klimaanlage einfach verbieten?
Die Antwort lautet seit einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs: In vielen Fällen nein.
Transkript anzeigen
00:00:15: In unserem Format.
00:00:17: frag Janina, stellt ihr die Fragen zum Immobilienmarkt und ich antworte.
00:00:22: Die Fragen lassen wir immer kurz einsprechen – heute lautet sie so.
00:00:29: Darf die Eigentümergemeinschaft meine Klimaanlage verbieten?
00:00:34: Das ist wirklich eine Frage, die immer gestellt wird wenn die Temperaturen anziehen!
00:00:39: Die Sommer werden heißer und damit wird eine Klimaanlage für viele Eigentüre und Investoren vom Luxus zur echten Wohnwertsteigerung.
00:00:48: Doch gerade bei Eigentumswohnungen gibt es ein Thema.
00:00:51: Kann da die Eigentümergemeinschaft den Einbau einfach ablehnen?
00:00:55: Der Bundesgerichtshof hat dazu jetzt ein wichtiges Urteil gefällt, und das stärkt die Rechte von Wohnungseigentümern deutlich!
00:01:03: Im konkreten Fall wollte einen Eigentühme aus Berlin eine Split-Klimaanlage installieren – Das Innengerät sollte in die Wohnung, das Außengerät auf dem Balkon bzw an die Außenfassade.
00:01:15: Genau dieses Außengerät ist der entscheidende Punkt, denn es verändert das Gemeinschaftseigentum und dafür braucht es grundsätzlich einen Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft.
00:01:25: Die Nachbarn lehnten den Antrag allerdings ab aus Sorge vor möglichen Lärmbelästigungen.
00:01:30: Das Ganze ging vor dem Gericht und landete beim Bundesgerichtshof – und das Urteil hat Auswirkungen!
00:01:36: Eine übliche Split-Klimaanlage gehört heute grundsätzlich laut Gericht zum normalen Gebrauch einer Wohnung.
00:01:43: Deshalb haben Eigentümer in vielen Fällen einen Anspruch darauf, dass die Maßnahme genehmigt wird.
00:01:49: In der Praxis heißt das jetzt nicht, dass man die Anlage einfach montieren darf.
00:01:54: Man braucht nach wie vor ein Beschluss der Eigentümermeinschaft.
00:01:57: Der Unterschied ist aber Die Gemeinschaft kann den Antrag nicht mehr ohne weiteres ablehnen.
00:02:03: Wird die Zustimmung verweigert, können Eigentümer sich künftig auf das Urteil berufen und die Genehmigung notfalls auch gerichtlich durchsetzen.
00:02:12: Spannend ist auch die Begründung zum Thema Lärm.
00:02:14: der Bundesgerichtshof sagt Die bloße Befürchtung dass eine Klimaanlage irgendwann einmal zu laut sein könnte reicht nicht aus um den Einbau zu verhindern.
00:02:24: Sollte es später tatsächlich zu unzumutbaren Geräuschen kommen, können Nachbarn selbstverständlich dagegen vorgehen.
00:02:31: Aber diese Frage ist erst relevant wenn tatsächlich eine Beeinträchtigung vorliegt – nicht schon bei der Genehmigung!
00:02:38: Das ist natürlich für Investoren und Eigennutzer spannend.
00:02:41: Klimaanlagen werden in vielen Regionen zunehmend zu einem echten Wettbewerbsfaktor.
00:02:47: Mieter erwarten bei hohen Sommertemperaturen immer häufiger zeitgemäßen Hitzeschutz.
00:02:52: Gleichzeitig kann eine Klimaanlage den Wohnkomfort erhöhen steigern.
00:02:56: Gerade bei Bestandswohnungen in Eigentümergemeinschaften war die Genehmigung bisher oft ein Unsicherheitsfaktor, dieses Risiko dürfte durch das Urteil künftig deutlich kleiner werden.
00:03:07: Wer in Egentumswohnung investiert oder seinen Bestand modernisieren möchte hat jetzt deutlich mehr Rechtssicherheit.
00:03:15: Die Eigentümergemeinschaft kann eine übliche Split-Klimaanlage nicht mehr allein mit allgemeinen Bedenken ablehnen.
00:03:22: Das macht Modernisierungen einfacher und kann den Wert sowie die Vermietbarkeit einer Immobilie langfristig verbessern!
00:03:31: Wie immer kurz und knackig – das war es für diese Woche Wenn ich eure Fragen beantworten soll, ihr euch zum Immobilienmarkt mit mir austauschen möchtet oder Ihr Unterstützung bei der Finanzierung benötigt.
00:03:44: meldet Euch bei mir Gerne via Instagram oder LinkedIn.
00:03:48: Bis bald, macht's gut und ciao!
Neuer Kommentar