?utm_source=podigee&utm_medium=podcast

Wann darf ich eine Untervermietung ablehnen und wann nicht?

Shownotes

Viele Vermieter kennen die Situation: Ein Mieter möchte plötzlich ein Zimmer untervermieten oder nach dem Auszug eines Mitbewohners eine neue Person in die Wohnung aufnehmen. Die Frage lautet dann oft: Muss ich das erlauben?

Transkript anzeigen

00:00:15: In unserem Format fragt Janina, stellt ihr die Fragen zum Immobilienmarkt und ich antworte.

00:00:22: Die Fragen lassen wir immer kurz einsprechen – heute lautet sie so Kann ich verhindern dass mein Mieter einzelne Zimmer untervermietet?

00:00:34: Ich glaube viele Vermieter kennen diese Situation.

00:00:36: Also ein Mietter möchte plötzlich einen Zimmer unter vermieten oder nach dem Auszug eines Mitbewohner eine neue Person in die Wohnung aufnehmen.

00:00:45: Da ist dann also die Frage muss ich das erlauben?

00:00:48: Die Antwort ist, häufig ja.

00:00:51: Der Bundesgerichtshof hat kürzlich erneut bestätigt dass Mieter einen Anspruch auf Zustimmung zur Untervermietung haben können wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.

00:01:01: Das kann zum Beispiel der Fall sein wenn sich die finanzielle Situation verändert hat und die Wohnkosten durch eine weitere Person geteilt werden sollen.

00:01:10: Im entschiedenen Fall war eine Dreizimmerwohnung ursprünglich von drei Mietern angemietet worden.

00:01:16: Nach dem Auszug eines Mieters wollten die verbleibenden Bewohner dessen Zimmer untervermieten, der Vermieter verweigerte die Zustimmung zu Unrecht wie die Gerichte später feststellten.

00:01:27: Für Vermieta ist wichtig.

00:01:29: Nicht jede Untervermietung muss akzeptiert werden.

00:01:32: Es müssen nachvollziehbare Gründe des Mieters vorliegen und es dürfen keine berechtigten Interessen des Vermieters entgegenstehen.

00:01:40: Eine pauschale Ablehnung reicht allerdings oft nicht aus, in der Praxis empfiehlt es sich daher jeden Fall individuell zu prüfen.

00:01:48: Wer die Zustimmung ohne ausreichenden Grund verweigert, riskiert nicht nur einen Rechtsstreit sondern unter Umständen auch Schadensersatzansprüche des Mieters.

00:01:58: Die gute Nachricht für Vermieter – die Wohnung muss auch bei einer Untervermietung nicht überbelegt werden und selbstverständlich bleibt der Hauptmieter weiterhin ihr Vertragspartner und haftet für die Einhaltung des Miedvertrages.

00:02:14: Wie immer kurz und knackig!

00:02:16: Das war es für diese Woche.

00:02:18: Wenn ich eure Fragen beantworten soll, ihr euch zum Immobilienmarkt mit mir austauschen möchtet oder Ihr Unterstützung bei der Finanzierung benötigt, meldet Euch bei mir.

00:02:28: Gerne via Instagram oder LinkedIn!

00:02:31: Bis bald – macht's gut und ciao!

Neuer Kommentar

Dein Name oder Pseudonym (wird öffentlich angezeigt)
Mindestens 10 Zeichen
Durch das Abschicken des Formulars stimmst du zu, dass der Wert unter "Name oder Pseudonym" gespeichert wird und öffentlich angezeigt werden kann. Wir speichern keine IP-Adressen oder andere personenbezogene Daten. Die Nutzung deines echten Namens ist freiwillig.