Wann darf ich eine Untervermietung ablehnen und wann nicht?
Shownotes
Viele Vermieter kennen die Situation: Ein Mieter möchte plötzlich ein Zimmer untervermieten oder nach dem Auszug eines Mitbewohners eine neue Person in die Wohnung aufnehmen. Die Frage lautet dann oft: Muss ich das erlauben?
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00:00:15: In unserem Format fragt Janina, stellt ihr die Fragen zum Immobilienmarkt und ich antworte.
00:00:22: Die Fragen lassen wir immer kurz einsprechen – heute lautet sie so Kann ich verhindern dass mein Mieter einzelne Zimmer untervermietet?
00:00:34: Ich glaube viele Vermieter kennen diese Situation.
00:00:36: Also ein Mietter möchte plötzlich einen Zimmer unter vermieten oder nach dem Auszug eines Mitbewohner eine neue Person in die Wohnung aufnehmen.
00:00:45: Da ist dann also die Frage muss ich das erlauben?
00:00:48: Die Antwort ist, häufig ja.
00:00:51: Der Bundesgerichtshof hat kürzlich erneut bestätigt dass Mieter einen Anspruch auf Zustimmung zur Untervermietung haben können wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.
00:01:01: Das kann zum Beispiel der Fall sein wenn sich die finanzielle Situation verändert hat und die Wohnkosten durch eine weitere Person geteilt werden sollen.
00:01:10: Im entschiedenen Fall war eine Dreizimmerwohnung ursprünglich von drei Mietern angemietet worden.
00:01:16: Nach dem Auszug eines Mieters wollten die verbleibenden Bewohner dessen Zimmer untervermieten, der Vermieter verweigerte die Zustimmung zu Unrecht wie die Gerichte später feststellten.
00:01:27: Für Vermieta ist wichtig.
00:01:29: Nicht jede Untervermietung muss akzeptiert werden.
00:01:32: Es müssen nachvollziehbare Gründe des Mieters vorliegen und es dürfen keine berechtigten Interessen des Vermieters entgegenstehen.
00:01:40: Eine pauschale Ablehnung reicht allerdings oft nicht aus, in der Praxis empfiehlt es sich daher jeden Fall individuell zu prüfen.
00:01:48: Wer die Zustimmung ohne ausreichenden Grund verweigert, riskiert nicht nur einen Rechtsstreit sondern unter Umständen auch Schadensersatzansprüche des Mieters.
00:01:58: Die gute Nachricht für Vermieter – die Wohnung muss auch bei einer Untervermietung nicht überbelegt werden und selbstverständlich bleibt der Hauptmieter weiterhin ihr Vertragspartner und haftet für die Einhaltung des Miedvertrages.
00:02:14: Wie immer kurz und knackig!
00:02:16: Das war es für diese Woche.
00:02:18: Wenn ich eure Fragen beantworten soll, ihr euch zum Immobilienmarkt mit mir austauschen möchtet oder Ihr Unterstützung bei der Finanzierung benötigt, meldet Euch bei mir.
00:02:28: Gerne via Instagram oder LinkedIn!
00:02:31: Bis bald – macht's gut und ciao!
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