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Muss ich meinem Mieter wirklich alle Belege zur Nebenkostenabrechnung zur Verfügung stellen?

Shownotes

Mieter haben ein Recht darauf, Nebenkostenabrechnungen nachvollziehen zu können. Doch bedeutet das automatisch, alle Unterlagen zu verschicken? Hier erfährst du, wann ein Termin vor Ort genügt – und wann du als Vermieter nachbessern musst.

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00:00:15: In unserem Format fragt Janina, stellt ihr die Fragen zum Immobilienmarkt und ich antworte.

00:00:22: Die Fragen lassen wir immer kurz einsprechen – heute lautet sie so.

00:00:29: Muss sich meine Mieter wirklich alle Belege zur Nebenkostenabrechnung zur Verfügung stellen?

00:00:34: Kurz gesagt ja dein Mietter hat ein Recht auf Belegeinsicht aber du musst ihm nicht automatisch alles umgefragt zuschicken!

00:00:42: Grundsätzlich könntest du die Einsicht auch erst mal bei dir vor Ort anbieten, wenn dir das lieber ist.

00:00:48: Das ist grundsätzlich völlig okay, wenn du es nicht direkt schicken möchtest.

00:00:52: Aber wenn das für den Mieter unzumutbar ist – zum Beispiel weil er weit entfernt wohnt – musst du eine praktikable Alternative ermöglichen.

00:01:02: In der Praxis heißt das oft «Kopien oder digitale Unterlagen bereitstellen».

00:01:07: Wichtig ist vor allem, dass der Mieter die Abrechnung nachvollziehen kann.

00:01:11: Wenn du die Einsicht unnötig erschwerst oder verweigerst, kann das im Zweifel dazu führen, dass du Nachforderungen nicht durchsetzen kannst.

00:01:19: Am Ende geht es einfach darum, dass die Ablechnung transparent und überprüfbar ist.

00:01:26: Wie immer kurz und knackig.

00:01:29: Das war's für diese Woche!

00:01:31: Wenn ich eure Fragen beantworten soll ihr euch zum Immobilienmarkt mit mir austauschen möchtet Oder ihr Unterstützung bei der Finanzierung benötigt, meldet euch bei mir.

00:01:41: Gerne via Instagram oder LinkedIn!

00:01:43: Bis bald – macht's gut und ciao!

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