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Wie führt man eine Mieterhöhung erfolgreich durch?

Shownotes

Welche Voraussetzungen grundsätzlich erfüllt sein müssen, damit du eine Mieterhöhung in Erwägung ziehen kannst, hast du in einer vergangenen Folge erfahren. 🎧🎧** HIER unsere Folge "Wie funktioniert eine Mieterhüng hören. ** Doch nun geht es an die Umsetzung und die Kommunikation der Erhöhung gegenüber Mieter:innen.

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Abhängig vom Grund deiner Mieterhöhung wie dem Mietspiegel, einer Vergleichswohnung oder einer Modernisierung musst du der Nachricht an Mieter:innen dazu unterschiedliche Dinge anhängen. Doch im Grundsatz ist der Aufbau immer ähnlich. Was muss also in einer solchen Nachricht stehen, damit es mit der Erhöhung klappt?

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Findet die Erhöhung nach einer Modernisierung statt, solltest du dich nach Abschluss dieser in deiner Nachricht darauf beziehen. Passt du die Miete an die ortsübliche Miete an, sollte das ebenfalls in der Nachricht an deine:n Mieter:in stehen. Ist die Begründung korrekt und du hast alle Fristen gewahrt, muss dein:e Vermieter:in eigentlich zustimmen und du erhältst im besten Falle eine zustimmende Nachricht. Um die Wahrscheinlichkeit für den Eintritt des Best-Case-Szenarios zu erhöhen, gibt es ein paar Tipps.

Stellst du die Ankündigung der Mieterhöhung postalisch zu, solltest du direkt einen frankierten Rückumschlag für das Antwortschreiben beilegen. Für die Kommunikation ist es allerdings sowieso am besten, wenn du die Mieterhöhung vorab irgendwie kurz ankündigst und im Nachgang nochmal nachhakst. Das ist fair und sorgt für ein besseres Klima zwischen dir und deinen Mieter:innen. Übrigen musst du dran denken, das Schreiben an alle Mieter:innen der Wohnung namentlich zu adressieren.

Natürlich gibt es Fälle, in denen Mieter:innen die Zustimmung verweigern können. Das kann der Fall sein, wenn deine Erhöhung über den Kappungsgrenzen von 15 bis 20 % liegt, du Fristen nicht eingehalten hast oder die Erhöhung zu früh nach der letzten kommt. Die vorherige Erhöung muss 15 Monate zurückliegen. Erfüllt deine Erhöhung aber alle formalen Anforderungen, kann es natürlich dennoch sein, dass Mieter:innen nicht reagieren.

Dabei kann es einerseits vorkommen, dass dein:e Mieter:in es einfach vergessen hat. Dann hilft ein einfacher Reminder meist. Sollte er die Zustimmung jedoch ausdrücklich verweigern, obwohl du alle Voraussetzungen erfüllt und die Erhöhung fristgerecht angekündigt hast, bleibt dir meist nur der juristische Weg. Fristgerecht bedeutet in diesem Fall: Mieter:innen sollten nach Erhalt der Ankündigung zwei Monate Zeit haben, zu reagieren. Ist das alles erfüllt und ihr könnt euch trotzdem nicht einigen, bleibt dir dann eben nur der Weg vor Gericht – du musst also Klage einreichen. Doch wie funktioniert das?

Wichtig ist, dass du die Klage fristgerecht einreichst. Bedeutet: innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Überlegensfrist. Also der Zeit, die dein:e Mieter:in für eine Antwort auf deine Ankündigung hatte. Wahrst du die Frist nicht, ist die Klage unzulässug und du musst wieder von der Ankündigung der Erhöhung aus starten. Für die Einreichung der Klage findest du online zahlreiche Musterschreiben. Die erklären dann, dass du alles fristgerecht und ordnungsgemäß angekündigt hast und die Erhöhung generell rechtens ist. Diese Klage reichst du beim Amtsgericht ein. Dort herrscht kein Anwaltszwang. Es ginge also auch ohne. Allerdings sind die Kosten nicht immens und im Falle eines Urteils zu deinen Gunsten trägt sie ja ohnehin die gegnerische Partei. Übrigens sind alle juristischen Angaben an dieser Stelle und im Folgenden ohne Gewähr.

Die Kosten für deinen Anwalt errechnen sich, wenn nicht anders abgemacht, anhand des Rechtsanwaltvergütungsgesetzes. Das hängt dann vom Streitwert ab, der für Laien allerdings nicht ganz easy zu berechnen ist. Bei geringen Mietehöungen handelt es sich meist um nur 200-300 Euro – allerdings wieder ohne Gewähr.

Stellt die zuständige Richterin oder der zuständige Richter dann tatsächlich fest, dass die Mieterhöhung zusätzlich ist, erlässt er ein Urteil zu deinen Gunsten. Das ersetzt dann die Zustimmung deiner Mieter:innen und sie müssen die erhöhte Miete zahlen.

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