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Endlich Eigentümer:in

Shownotes

Neue:r Eigentümer:in – mit Rechten und Pflichten

Nach der Schlüsselübergabe bist du dran und hast ab dem Zeitpunkt ein Recht darauf, die Miete für die Wohnung zu bekommen. Damit dein:e Mieter:in aber auch weiß, wohin das Geld überwiesen werden soll, solltest du ein kurzes Begrüßungsschreiben aufsetzen und verschicken. Darin teilst du auch deine Kontoverbindung mit.

Übrigens: Dein:e Mieter:in darf von dir einen Nachweis verlangen, dass du auch wirklich berechtigt bist, die Miete zu bekommen. Am einfachsten geht das dann mit dem Grundbuchauszug.

Hast du eine Mietverwaltung eingesetzt, übernimmt die das mit der Info.

Die Hausverwaltung musst du auch informieren. Meistens weiß sie über den anstehenden Eigentumswechsel im Vorfeld schon Bescheid. Aber für eine genau Jahresendabrechnung ist es wichtig, wann der Wechsel genau stattgefunden hat. Außerdem braucht sie deine Stammdaten damit du u.a. auch die Einladung zur Eigentümerversammlung bekommst.

Steuern sind auch ein wichtiger Punkt: Zum einen zahlst du nun Grundsteuer für die Immobilie und zum anderen solltest du einmal checken, ob du eine zusätzliche Rechtsschutzversicherung brauchst, die dich auch im Streitfall mit deinen Mieter:innen absichert.

Und last but not least, kommt irgendwann die Nebenkostenabrechnung. Sofern du dich selbst darum kümmerst, können wir dich beruhigen: Alles halb so wild. Wenn du Unterstützung brauchst, frag gern mal in der Urbyo Community.

Falls du noch mehr zur Schlüsselübergabe, der Eigentümerversammlung oder Mietverwaltung erfahren möchtest, hör unbedingt in diese Episoden rein:

SchlüsselübergabeEigentümerversammlungMietverwaltung

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