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Fallstricke im Kreditvertrag

Shownotes

Rechte und Pflichten aus dem Immobilien-Kaufvertrag

Hat die Bank die schon eine Finanzierungszusage gegeben obwohl du noch nicht alle benötigten Unterlagen eingereicht hast, kann das zum Stolperstein werden. Denn den Kredit bekommst du erst dann ausgezahlt, nachdem der Bank alles vorliegt. Brauchst du zum Zusammentragen länger als 14 Tage – also, länger als deine Widerrufsfrist ist – kann das eventuell kritisch werden.

Vor allem bei Zusatzsicherheiten geht die Bank auf Nummer sicher und will die definitiv vorliegen haben, bevor du das Geld bekommst.

Hast du Sondertilgungen vereinbart, solltest du genau wissen wann und wie viel jährlich möglich ist. Verpasst du vielleicht den Zahlungstermin, musst du bis zum nächsten Jahr warten. Dann hast du für diese Jahr zwar mehr Kohle zur Verfügung – aber für die Tilgung hast du dann einfach weniger getan.

Übrigens: Möchtest du deine jetzige Immobilie verkaufen, um eine andere zu kaufen, kann ein Pfandtausch eine Option sein. Dabei läuft der Kreditvertrag weiter – nur für ein anderes Objekt, das mindestens gleichwertig ist.

Wichtig zu wissen ist auch, dass die Bank unter gewissen Umstände das Recht hat, dir den Kreditvertrag fristlos zu kündigen. Das kann zum Beispiel sein, wenn sich deine finanzielle Situation oder der Objektwert deutlich verschlechtert haben.

Außerdem darf sie dein Darlehen an eine andere Bank verkaufen. Zwar nur innerhalb Deutschlands aber immerhin. Das nennt sich dann Forderungsverkauf. Dadurch dürfen dir aber keine Nachteile entstehen. Das heißt der Kreditvertrag läuft zu gleichen Konditionen weiter – du zahlst deine Rate dann nur an eine andere Bank.

Wenn du Fragen zu deinem Kreditvertrag hast, vereinbare gern einen Termin oder schreibe uns eine Mail an financing@urbyo.com.

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