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Die Miete vom Amt bekommen?

Shownotes

Sozialleistungen wie Hartz 4, Sozialhilfe, Unterstützung für Betreute, Asylbewerber und Flüchtlinge können genutzt werden, um Miete zu bezahlen. Das ist besonders relevant für Wohnungen in einfacheren Lagen und kleineren Größen.

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Um den Betrag, den das Amt für die Miete übernimmt, zu klären, gibt es regionale Unterschiede. Eine Kostenübernahmeerklärung vom Amt vor Vertragsabschluss ist ratsam. Die Miete nach KDU (Kosten der Unterkunft) bezieht sich auf die Brutto-Kaltmiete, abzüglich kalter Betriebskosten.

Es besteht die Möglichkeit, dass die Miete vom Amt die Marktmiete übersteigt. Die Zahlungsmodalitäten können variieren, entweder erhält man das Geld direkt vom Amt oder von der Mieterin oder dem Mieter. Vollmachten und Abtretungserklärungen sind wichtig.

Mieter:innen können durch Inserate auf die Wohnung aufmerksam gemacht werden. Vermieter:innen können die Miete auf die örtliche KDU-Grenze festlegen. Natürlich existieren Risiken wie Verzögerungen bei der Mietzahlung, administrativer Aufwand und mögliche Gesetzesänderungen.

Trotz dieser Risiken empfiehlt kann das Modell grundsätzlich für viele Vermieter:innen spannend sein. Allerdings solltest du etwas Zeit für den damit verbundenen Aufwand einplanen

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