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Welche Konten brauche ich als Vermieter:in?

Shownotes

Im Wesentlichen gibt es da zwei Dinge, die du betrachten musst: Das Mietkonto und das Kautionskonto.

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Beim Kautionskonto gibt es die Vorgabe, dass du die Kaution getrennt von deinem Privatvermögen aufbewahren musst. Du musst dazu also ein eigenes Konto anlegen. Theoretisch kann das auch dein:e Mieter:in machen. Dann musst du aber Pfandrecht eingeräumt bekommen. Geläufiger ist es, dass du als Vermieter:in ein Konto anlegst. Entstehen Zinsen, stehen die allerdings immer deiner Mieterin oder deinem Mieter zu. Grundsätzlich bleibt die Kaution aber über die Mietdauer auf dem Konto und kann genutzt werden, um eventuelle Schäden am Ende auszugleichen. Hast du mehrere vermietete Immos und bekommst Kaution von mehreren Mieter:innen, brauchst du allerdings nicht mehr als ein Kautionskonto. Wichtig ist eben nur, dass die Kaution immer getrennt von deinem Privatvermögen aufbewahrt wird. Verkaufst du die Wohnung, überweist du die Kaution in der Regel einfach der neuen Eigentümerin bzw. dem neuen Eigentümer. Oder du als neue:r Eigentümer:in bekommst es einfach übertragen. Gibt es eine Sondereigentumsverwaltung, verwaltet die auch häufig das Kautionskonto.

Es gibt aber auch die Möglichkeit der Kautionsversicherung. In dem Fall stellt dein:e Mieter:in einen Antrag bei einer Versicherung oder Bank für eine Mietkautionsversicherung. Die sichert dann 2 oder 4 Nettokaltmieten ab. Der Jahresbeitrag ist überschaubar und liegt je nach Höhe der Kaution zwischen 40 bis 80 Euro. Das hat für dich als Vermieter:in der Vorteil, dass du nur eine Urkunde besitzt und nicht ein Konto verwalten musst und für dein:e Mieter:in natürlich sparsamer für das Guthaben. Die Urkunde gibst du am Ende einfach an eine:n neue:n Eigentümer:in in Papierform weiter.

Bei deinem Mietkonto gibt es weniger Vorgaben. Theoretisch kannst du die Miete auch einfach auf deinem Privatkonto verwalten. Aber es gibt schon gute Gründe wie die Übersichtlichkeit, die auch hier für ein gesondertes Konto sprechen.

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