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Staffelmiete und Indexmiete: Was lohnt sich?

Shownotes

Oft ist es so, dass ein Mietvertrag abgeschlossen wird, da steht eine feste Miete drin und alle paar Jahre gibt's ein Mieterhöhungsschreiben. Es ist aber auch anders möglich. Denn das BGB kennt zwei unterschiedliche Verfahren, die Miete regelmäßig und vorab festgelegt anzupassen: Staffel- und Indexmiete!

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Bei einer Staffelmiete legst du vertraglich genau fest, wann die Miete um welche Staffeln erhöht wird. Dabei ist wichtig, dass du die Erhöhungen nicht prozentual angibst, sondern explizite Beträge nennst. Bei Staffelmietverträgen gelten übrigens weniger Grenzen. Du bist nicht an Kappungsgrenzen gebunden und auch die ortsübliche Vergleichsmiete spielt eine kleinere Rolle. Die Erhöhungen dürfen, wenn eine Mietpreisbremse gilt, nicht mehr als 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Grundsätzlich kannst du die Staffelung im Vertrag so lange festschreiben, wie du möchtest. Aber es ist nicht wirklich sinnvoll, das über die Dauer deiner aktuellen Finanzierung hinaus zu machen.

Bei der Indexmiete auf der anderen Seite werden die Mieterhöhungen an den Verbraucherpreisindex gekoppelt. Die Anpassung musst du als Vermieter:in dann aber schon aktiv ankündigen und vornehmen. Aber das darf nur einmal jährlich passieren. Die ortsübliche Vergleichsmiete als Regulator gilt hier aber nur auf die Ausgangsmiete. Sollte die Inflations rückläufig sein, müssen Mieter:innen die Mietsenung übrigens selbst geltend machen.

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