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Immobilien einfach selber verwalten

Shownotes

Der Verbraucherverband "Wohnen im Eigentum" schätzt, dass von ca. 1,8 Millionen Eigentümergemeinschaften in Deutschland ca. 10 % in Selbstverwaltung sind. Dass die Zahl steigt, liegt daran, dass es einerseits immer weniger Verwalter:innen gibt, weil der Job offenbar immer unattraktiver für junge Menschen wird und es dadurch weniger Angebot gibt. Und die Verwaltungen, die am Markt sind, konzentrieren sich eher auf größere WEGs mit vielen Einheiten, weil die für sie lohnenswerter sind. Daher haben viele kleine WEGs Probleme, eine gute Verwaltung zu finden.

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Ob sich eine Eigentümergemeinschaft für die Selbstverwaltung eignet, hängt von der Konstellation der WEG ab. Besonders kleine WEGs mit wenigen Eigentümer:inne eignen sich hervorragend. Grundsätzlich sind Einheiten mit bis zu 20 Eigentümer:innen ideal. Aber auch größere WEGs eignen sich, wenn möglicherweise 1-2 Eigentümer:innen im Objekt oder zumindest in der Nähe wohnen. Transparenz und Dynamik sind bei überschaubarem Aufwand jedenfalls ein echter Mehrwert. Bei schwierigen Themen unterstützt Matera.

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Aber natürlich gibt es ein paar Herausforderungen, die deine WEG in Selbstverwaltung mit sich bringt. Denn oftmals fehlt es den Eigentümer:innen an fachlicher Qualifikation. Das WEG-Recht ist beispielsweise komplex und juristische Unterstützung durch Anwältinnen oder Anwälte teuer. Ebenso sind Buchhaltung und Jahresabrechnung Aufwandsposten.

Ein Wechsel in die WEG ist recht easy. Denn das WEG-Gesetz erlaubt seit 2020 eine Kündigung der Verwaltung mit einer Frist von nur sechs Monaten jederzeit und ohne Angabe von Gründen.

Innerhalb der Selbstverwaltung unterscheidet man übrigens zwischen der "echten" und der "unechten" Selbstverwaltung. In der echten Selbstverwaltung hat die WEG keine:n Verwalter:in bestellt und ist somit verwalterlos. Die EIgentümer:innen entscheiden also gemeisnchaftlich. Das Modell tritt allerdings selten auf, weil es eine perfekte Abstimmung innerhalb der WEG erfordert. In der "unechten" Selbstverwaltung tritt ein:e Eigentümer:in als Verwalter:in auf. Die Person wird von der WEG gewählt, als Verwalter:in bestellt und übernimmt die Aufgaben einer Verwaltung.

Diese:r Verwalter:in muss Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan erstellen, das Hausgeld von allen Eigentümer:innen einziehen, die Eigentümerversammlung durchführen, Rücklagen bilden und wetere Aufgaben übernehmen. Dabei darf man sich natürlich unterstützen lassen. Also durch Buchhalter:innen oder Rechtsanwältinnen und Anwälte, die auf WEG-Recht spezialisiert sind. Oder aber eben durch einen Service wie Matera. Übrigens sind interne Verwalter:innen bei Matera auch über die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgesichert. Allerdings sind interne Verwalter:innen ohnehin nur ehrenamtlich tätig, weil sie nur eine Aufwandspauschale bekommen und daher in einer niedrigen Risikoklasse agieren.

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