Kein:e Notar:in – keine Immobilie
Shownotes
Ab zum Notar oder zur Notarin deiner Wahl – auch den Kaufvertrag bekommst du da.
Beim Immobilienkauf stellt sich für viele, die das erste Mal eine Wohnung kaufen, die Frage nach dem Kaufvertrag. Der Weg führt dich dann optimalerweise zu einem Notar oder einer Notarin.
Aber anders, als du jetzt vielleicht denkst, schreibst oder rufst du den oder die Notar:in nicht erst an, wenn Kaufpreis, Finanzierung usw. schon (mündlich) geklärt sind. Den ersten Aufschlag machst du nämlich schon, wenn es um die Finanzierung geht. Warum? Um dir ein Angebot machen zu können, brauchen die meisten Banken einen Entwurf des Kaufvertrag – und den bekommst du vom Notariat. Spätestens vor Unterzeichnung deines Darlehensvertrags, solltest du dich also schon um eine:n Notar:in kümmern.
Wie und wo du eine:n Notar:in findest ist ganz easy: In den meisten Städten gibt es Notariate, die auch Immobiliekaufverträge beurkunden. Und mittlerweile haben viele eine eigene Webseite. Du kannst also entweder online suchen oder den Urbyo Support anschreiben. Der hat nämlich auch ganz fix ein paar Tipps für dich parat.
Hast du eine Wahl getroffen, reicht, wie gesagt, eine kurze E-Mail mit deinem Anliegen. Hier mal eine Vorlage, die du gern verwenden und anpassen kannst:
Betreff: Beurkundungsauftrag
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte eine Immobilie in XXXXXX kaufen und dies gerne bei Ihnen beurkunden lassen. Die Verkäuferin/Der Verkäufer wird es entsprechend nachgenehmigen.
Können Sie einen Kaufvertragsentwurf erstellen und diesen per E-Mail an mich und die Verkäuferin/den Verkäufer XXXXXXX (E-Mail-Adresse XXXXXXX@XXXX.XXX) senden?
Den Fragebogen mit den Angaben zum Kaufvertrag erhalten Sie anbei. Bei Rückfragen melden Sie sich gerne bei mir. Sie erreichen mich telefonisch unter XXXXXXXXXX.
Mit freundlichen Grüßen
XXXXXXXX
➡ Den erwähnten Fragebogen findest du übrigens hier.
Das Erstellen eines Kaufvertragentwurfs ist natürlich längst nicht alles, wobei dich ein:e Notar:in begleitet. Da gibt es 1. Dinge, die vor der Beurkundung gemacht werden, 2. Sachen, die während der Beurkundung getan werden und 3. die Vorgänge, die nach der Beurkundung noch passieren.
Vor der Beurkundung steht natürlich der Vertragsentwurf an – dafür wurde das Grundbuch eingesehen und geprüft und du wurdest ganz objektiv über unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten beraten. Übrigens: Das geht meist wirklich schnell. Innerhalb von wenigen Tagen hast du den auf deinem Tisch bzw. im Posteingang.
Während der Beurkundung – das ist dann der eigentliche Notartermin – liest der Notar bzw. die Notarin den Vertrag Wort für Wort vor. Dabei wird noch einmal auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft. Das geht meistens wirklich im Eiltempo. Rechtliches wird aber immer nochmal erklärt. Du kannst also sicher sein, dass der Turbo an den wichtigen Stellen wieder rausgenommen wird.
Wenn die Unterschriften unter den Vertrag gesetzt wurden, kümmert sich der Notar bzw. die Notarin darum, dass beispielsweise die Vormerkung und die Grundschuld im Grundbuch eingetragen werden und dass alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Die Kaufpreisfälligkeitsmittelung und finale Umschreibung des Grundbuchs sind später dann auch noch so Sachen.
Bei der Wahl des Notars bzw. der Notarin bist du ganz frei. Und eigentlich hast du als Käufer:in das Recht der Notariatswahl – schließlich bezahlst du die Kosten dafür ja auch. Sollte der Verkäufer oder die Verkäuferin allerdings auf einen bestimmten Notar bzw. eine bestimmte Notarin besteht, kannst du dich natürlich auch dafür entscheiden. Dann ist nur unser Tipp: Lass den Kaufvertragsentwurf nochmal von einem eigenen Notar checken. Denn es gibt einfach Unterschiede in der Ausgestaltung der Kaufverträge. Zum Beispiel lassen sich manche Passagen eher käuferfreundlich oder verkäuferfreundlich formulieren. Manchmal gibt es auch ungewöhnliche Konstellationen oder Klauseln. Und wenn der Verkäufer bzw. die Verkäuferin so auf eine:n bestimmte:n Notar:in pocht, sei einfach hellhörig und lass den Vertragsentwurf einfach nochmal gegenchecken, so dass einzelne Formulierungen später nicht zu deinem Nachteil ausgelegt werden können.
Ist der Kaufvertragsentwurf für alle stimmig, geht es zur Beurkundung - also den Notartermin. Wer da dann aber tatsächlich anwesend ist, ist nicht direkt vorgeschrieben. Möglich ist z. B., dass:
- sowohl du als auch der oder die Verkäufer:in anwesend sind und den Kaufvertrag unterschreiben
- nur du oder der bzw. die Verkäufer:in zum Notartermin erscheint und den Vertrag unterschreibt
- keiner von euch beiden kommt persönlich zum Notartermin teil, sondern ihr schickt jemand Drittes als Vertreter:in ohne Vertretungsvollmacht. Den unterschriebenen Kaufvertrag bekommt ihr zugeschickt und müsst ihn dann jeweils bei einem Notar oder einer Notarin in der Nähe nachgenehmigen lassen
Vom Timing her solltest du versuchen, den Notartermin vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist für deinen Kreditvertrag stattfinden zu lassen, damit du nicht im schlimmsten Fall mit einer Finanzierung aber ohne Immobilie darstehst.
Und nu mal Butter bei die Fische: Was kostet ein:e Notar:in? Für Notar:in und Grundbuchamt fallen immer ca. 1,5 % des Kaufpreises an. Die genauen Kosten hängen sehr von den einzelnen Vorgängen ab. Aber du kannst dir merken: Der Kaufpreis gibt die jeweilige Einflugschneise für die Gebührensätze vor. D. h. je höher der Kaufpreis desto höher die Gebühren.
Die Gebührensätze sind allerdings in der Gebührenordnung für Notare festgeschrieben. Da darfst du also nicht willkürlich zur Kasse gebeten werden. 👉 Hier findest du übrigens die Gebührentabelle
Bei Fragen zur Tabelle, zu Notar:innen oder zum Thema Immobilien ganz generell, schreib uns unbedingt eine E-Mail an podcast@urbyo.com – oder stellt deine Frage auch gern in der Urbyo Community. Wir freuen uns immer auf Hinweise was euch noch so interessiert und beschäftigt.
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