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Darlehens- und Kaufvertrag abschließen: Das Timing zählt

Shownotes

Erstmal ist die richtige zeitliche Abfolge entscheidend, weil es sonst passieren kann, dass du mit einem Darlehen da stehst, aber keine passende Immobilie hast oder umgekehrt.

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Als Privatkäufer:in solltest du unbedingt zunächst die Finanzierung in der Tasche haben. Denn du hast von einem bei der Notarin oder dem Notar unterschriebenen Kaufvertrag kein Rücktrittsrecht. Und wenn dann deine Finanzierung platzt, hast du ein großes Problem. Das kann beispielsweise passieren, wenn in deiner Schufa-Auskunft ein Eintrag steht, von dem du nichts wusstest.

Andersherum solltest du, wenn du den Darlehensvertrag vorliegen hast, unbedingt innerhalb von 14 Tagen den Notartermin wahrnehmen. Insgesamt hast du aber 19 Tage Zeit. Denn in den meisten Fällen hast du fünf Tage Zeit, den Darlehensvertrag anzunehmen. Und ab dem Datum deiner Unterschrift hast du dann eine 14-tägige Widerrufsfrist. Denn wenn die Widerrufsfrist vorbei ist und du erst danach deinen Notartermin hast, kann es passieren, dass dein:e Verkäufer:in die Immobilie doch anderweitig verkauft.

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Das Problem für dich ist dann, dass du entweder das Darlehen kündigen und damit eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen musst oder mittels eines Pfandtauschs eine andere Immobilie über das Darlehen kaufen usst. Beides verursacht Kosten. Und wenn du beispielsweise bei einer Bank finanziert hast, die nur in bestimmten Regionen finanziert, kann die deine neue Immobilie ablehnen. Grundsätzlich funtkioniert der Pfandtausch bei vergleichbaren Objekten aber schon.

Übrigens ist das Risiko für gewerbliche Käufer:innen noh höher. Denn als gewerbliche:r Käufer:in hast du keine Widerrufsfrist beim Kaufvertrag. Da solltest du also sowieso niemals vor dem Notartermin einen Finanzierungsvertrag unterschreiben. Denn in diesem Fall ist es auch deutlich schwieriger, ein Ersatzobjekt zu finden.

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