Kann ich dem Mieter die Einbauküche einfach unentgeltlich überlassen oder wie muss ich das im Mietvertrag regeln?
Wenn die Küche im normalen Mietvertrag steht und du reinschreibst „wird unentgeltlich überlassen, Mieter repariert selbst“, lachen sich die Gerichte im Ernstfall kaputt. Das wird fast immer als unzulässige Klausel gewertet. Wenn du wirklich deine Ruhe haben willst, gibt es eigentlich nur zwei saubere Wege.